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   BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91   

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https://dejure.org/1992,10006
BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91 (https://dejure.org/1992,10006)
BSG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 13 RJ 61/91 (https://dejure.org/1992,10006)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 13 RJ 61/91 (https://dejure.org/1992,10006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Voraussetzungen für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - Anforderungen an die Ermittlung des bisherigen Berufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Sollte der Kläger nach dem Ergebnis der ergänzenden Beweisaufnahme als Facharbeiter anzusehen sein, so kann er nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die - und sei es aufgrund einer entsprechenden tarifvertraglichen Einstufung (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) - der Gruppe der Facharbeiter oder der Angelernten zuzurechnen sind.
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - mwN), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 -, BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist bei Prüfung der BU Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß die tarifliche Einstufung der hier als Beruf maßgeblichen Tätigkeit von qualitätsfremden Merkmalen (s dazu Urteil des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - mwN) beeinflußt ist und dies durch prozeßordnungsgemäße Feststellungen belegt ist.
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Waren gesundheitliche Gründe für das Aufgeben einer Tätigkeit verantwortlich, so bleibt der Berufsschutz grundsätzlich erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 29/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - mwN), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 -, BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Berechnungsmaßstab der

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Diese Einstufung ist für die Bewertung des bisherigen Berufs des Klägers maßgebend, wenn die von ihm tatsächlich verrichtete Tätigkeit - auch unter Berücksichtigung von Führungsqualität, Berufserfahrung, Kenntnissen und Fähigkeiten zur Unfallverhütung - dem Anforderungsprofil eines derartigen Vorarbeiters entsprach (vgl dazu Senatsurteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 -).
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 35/80

    Verweisbarkeit - Facharbeiter - Ungelernte Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - mwN), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 -, BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 11.03.1982 - 5b/5 RJ 130/80
    Auszug aus BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 61/91
    Der Beruf eines einfachen Pförtners gehört allerdings nicht dazu (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 73; BSG, Urteil vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 130/80 - mwN), zumal auch keine entsprechende tarifvertragliche Einstufung gegeben ist (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 29/89 -, BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Sollte sich herausstellen, daß es im Hinblick auf die hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, kommt u.a. hilfsweise eine Heranziehung der - nach Qualitätsstufen geordneten (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 102 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14) - Tarifverträge, die im Wohnbereich des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens aus der Berufstätigkeit angewandt wurden (vgl. BSG, Urteile vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 61/91 - und vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 -), in Betracht.
  • LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente -

    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 557/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91 sowie Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2017 - L 2 R 315/17
    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91; vgl. zum Vorstehenden auch Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 - juris).
  • LSG Berlin, 22.12.2003 - L 16 RJ 87/00

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit;

    Auszugehen ist daher von einer tariflichen Einordnung des Klägers zur Berufsgruppe V/2.12, weil der Bewährungsaufstieg als qualitätsfremdes Merkmal unbeachtlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 1982 - 5b RJ 16/81 = SozR 2200 § 1246 Nr. 101; vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 61/91 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2014 - L 2/12 R 60/12
    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92 und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2009 - L 2 R 267/09
    Von dem Grundsatz, dass von der tariflichen Einstufung einer Berufsart auszugehen ist, werden in der Rechtsprechung des BSG Ausnahmen nur anerkannt, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (BSG, U.v. 3. Dezember 1992 - 13 RJ 61/91 -).
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